Agentur Kehrer – ERGO

Versichern heißt verstehen

Sturmschäden – Welche Versicherung zahlt was?

Da uns momentan sehr häufig Sturm und starke Regenniederschläge aufsuchen, möchte ich Euch hier eine kleine Übersicht geben, mit welchen Versicherungen Ihr Euch gegen diese Risiken absichern könnt und auch vorallem Euer Hab und Gut dagegen richtig versichert.

Mehr als 70% aller Sturm und Gewitterschäden betreffen die Wohngebäudeversicherung. Sofern die Gefahr „Sturm“ mitversichert ist,  werden Eigenschäden am Heim übernommen. Schadenfälle können hier z.B. abgedeckte Dächer sein, beschädigten Schornsteine, Satelittenanlagen oder Markisen.

Die Hausratversicherung springt ein, falls z.B. durch einen Sturm ein Baum das Dach beschädigt und der anschließend einsetzende Regen Schäden an Eurer Wohnungseinrichtung verursacht. Ersetzt werden die Wiederbeschaffungskosten – und zwar zum Neuwert. Dadurch werden auch die Kosten für beschädigte Markisen oder Satelittenschüsseln übernommen.

Wird Dein parkendes Auto durch, einen Sturm verursacht, herabfallende Dachziegeln, Äste oder auch Hagelkörner beschädigt, über nimmt diese Kosten die Kaskoversicherung. Falls eine Selbstbeteiligung vereinbart wurde, muss dies natürlich selbst übernommen werden. In der Vollkaskoversicherung ist die Teilkaskoversicherung enthalten – der Schadenfreiheitsrabatt der Vollkaskoversicherung wird bei Sturmschäden nicht belastet.

Wenn durch einen Sturm Deine Dachziegel das Nachbargebäude, andere Fahrzeuge oder vielleicht sogar auch andere Personen treffen, kann dies ein Fall für die Haftpflichtversicherung sein. Bei selbstbewohnten Einfamilienhäusern hilft hier die Private Haftpflichtversicherung und bei Mehrfamilienhäusern springt hier dann die Haus – und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ein.

Gewitter können häufig zu ungewöhnlich starkem Regenniederschlag führen. Oft werden dann die Keller überschwemmt und laufen  voll. Habt Ihr eine Hausrat – oder Wohngebäudeversicherung mit dem zusätzlichen Risiko „Weitere Elementargefahren“ eingeschlossen, wird dies von dem entsprechenden Vertrag übernommen. Ohne diesen zusätzlichen Einschluss decken beide Versicherungen üblicherweise nur Überschwemmungen durch Leitungswasser nach einem Rohrbruch ab. Dieser Einschluss „Weitere Elementargefahren“ kann für Euren privaten Besitz von existentieller Bedeutung sein. Denn viele wissen nicht:  Starkregen verursacht inzwischen rund 50% der Überschwemmungsschäden! D.h. betroffen sind davon auch oft Gebäude, welche sehr weit weg von Gewässern und Flüssen stehen. Ausserdem deckt dieser zusätzliche Einschluss auch Erdbeben, Erdrutsche und Schneelasten ab.

Was tun im Schadenfall?

Grundsätzlich gilt: Den Schaden so gering wie möglich zu halten. Ein abgedecktes Dach sollte notdürftig gegen Regen abgedichtet werden. Gleiches gilt bei einer beschädigten Fenster- oder Fahrzeugscheibe. Zudem sollte der Schaden unverzüglich dem zuständigen Versicherungsfachmann gemeldet werden.

Hilfreich sind bei der Schadenmeldung folgende Angaben:

– Versicherungsnummer angeben

– Was ist beschädigt und in welchem Umfang

– Erste Schätzung zur Schadenhöhe angeben, falls möglich

– Gegebenenfalls Fotos vom Schaden anfertigen, aus denen der Schadenumfang hervorgeht

Kostenloser ERGO-Unwetterwarnung per SMS:

Vorsorge ist besser als Nachsorge: Deshalb bietet unsere ERGO in Kooperation mit dem Deutschen Wetterdienst einen kostenlosen SMS Unwetter-Warnservice an. Per Kurzmitteilung wird zum Beispiel vor Starkregen und schweren Gewittern, orkanartigen Böen, extremen Schneefall und Eisglätte gewarnt.  So haben die Abonnenten die Möglichkeit, rechtzeitig wichtige Vorkehrungen zu treffen und Schäden zu verhindern – indem sie beispielsweise das Auto in die Garage fahren, Fenster und Rollläden schließen oder die Gartenmöbel wegräumen. Ihr könnt Euch auf unsere ERGO Internetseite kostenlos für den SMS-Dienst registrieren: www.ergo.de/unwetterwarnservice

29. Januar 2012 Posted by | Allgemein, Hausrat, Sach | , , , , , , | Hinterlasse einen Kommentar